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Indikation

Wann braucht es Therapie?

Mitunter ist es nicht einfach zu entscheiden, ob der Weg zum Psychotherapeuten angebracht ist.
Die Zumutungen des Existierens gilt es klaglos auszuhalten, wird uns oft suggeriert. Allgemein gesprochen gehört die nie ganz zu schliessende Kluft zwischen Wunsch und Wunscherfüllung zum Leben.
Wenn sich aber seelische Probleme nicht mit der Zeit und nicht mit Durchhalteparolen auflösen, kann eine Therapie lebenswichtig sein. Natürlich kann die Motivation eines Therapiebeginns auch sein, ohne akutes Leid, ganz prinzipiell die eigene Identität bewusster erleben zu wollen.
Egal was den Ausschlag gibt und auch trotz möglicher anfänglicher Nebenwirkungen des Von-der-Seele-Redens: therapeutische Begleitung erfordert zwar einen gewissen Zeit- und Energieaufwand, wirkt aber nachhaltig, erspart im Vergleich zum Abwarten meist ein Vielfaches an Lebenszeit.

Nicht selten wird eine Psychotherapie auch von aussen, vom Umfeld oder von den behandelnden Ärzten vorgeschlagen.

Für Unentschiedene: Sofern Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Therapie zu beginnen, ist dies meist bereits Grund genug, es auch mal zu probieren.


Am Beginn steht selbstverständlich das Kennenlernen und die Frage, ob es überhaupt "passt". Nicht nur die Erläuterungen der Webseite, auch die Fotos der beiden Praxisräume - in Zürich und in Rafz - können Ihnen helfen, sich vor einer ersten Kennenlern-Stunde einzustimmen:


Praxis SUMATRA (ZH)  | Mo-Do

Praxis RAFZERFELD  | Freitag




Sitzungen finden in der Regel in den Praxisräumen statt. In begründeten Fällen können sie auch per Telefon oder mit Konferenz-Apps wie etwa Zoom durchgeführt werden.

Fragebögen können helfen, die eigene Lage besser einzuschätzen. In meinem Alltag haben sich v.a. folgende Instrumente als nützlich erwiesen. Idealerweise finden wir in einem der ersten Gespräche heraus, ob Ihre Situation auf diese Weise abgeklärt werden könnte.

Allgemeiner Kennenlernbogen ADHS
(DIVA)
Angehörigen-Stress (14 Typen)
Big five Bindungstyp Weitere Tests

Wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, können Sie über wirklich alles sprechen: von Banalem über Dramatisches bis hin zum anderswo Unsagbaren. Als Psychotherapeut unterstehe ich der Schweigepflicht bzw. dem Berufsgeheimnis gemäss Art. 321 Ziff. 1 StGB und dem Zeugnisverweigerungsrecht gemäss Art. 171 Abs. 1 StPO.


   So urteilt ein Patient rückblickend über die Therapie:

"Verborgene Gedanken und Einstellungen zu Personen und Situationen des eigenen Lebens auszusprechen bringt Klarheit und Erleichterung. Verbalisiert verlieren innere Konflikte ihre einschränkende Wirkung und mit der Zeit auch ihren Schrecken. Man lernt sich selber besser kennen und gewinnt Einsichten, die sonst hinter routinierten Gedankengerüsten verborgen blieben."

   Andreas Spohn M.A., eidg. zugelassener Psychotherapeut                        Sumatrastrasse 3 in CH-8006 Zürich (Nähe HB, Central/Haldenegg) und CH-8197 Rafz
   E-Mail: termin@vonderseelereden.ch                                                      Impressum   ©  vonderseelereden.ch